1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbereich der Evolentia GmbH, nachfolgend „Dienstleister“ genannt. Der Dienstleister bietet Leistungen im Bereich der Unternehmensberatung und Unternehmensentwicklung an.
Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche der Dienstleister in diesem Zusammenhang direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.
2. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und dem Dienstleister gelten ausschliesslich diese AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Annahme der Offerte des Dienstleisters durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
4. Leistungen und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Dienstleisters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Dienstleister ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Soweit im Einzelfall nichts Anderes geregelt ist, gilt der jeweils im Voraus festgelegte Preis in Schweizer Franken (CHF) gemäss Offerte. Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST). Vorbehalten sind Preis- und Kostenänderungen, die nicht im Einflussbereich des Dienstleisters liegen. Diese können jederzeit dem Kunden nach vorgängiger Information in Rechnung gestellt werden.
Der Dienstleister kann jederzeit in eigenem Ermessen Dritte zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten beiziehen. Er sorgt dabei jeweils für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Dritten.
5. Bezahlung
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.
Der Dienstleister behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen den Dienstleister ist nicht zulässig.
Dem Dienstleister steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern.
6. Termine
Termine werden in gegenseitigem Einverständnis festgelegt und der Dienstleister ist bestrebt, diese einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Dienstleister eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Eingang eines Mahnschreibens des Kunden an den Dienstleister. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Dienstleisters – entbinden den Dienstleister jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
7. Rücktritt
Beide Parteien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die zurücktretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Es werden dem Kunden die durch den Rücktritt verursachten Kosten in Rechnung gestellt. Der genaue Betrag wird dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
8. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen des Dienstleisters (z. B. Ideen, Konzepte, Strategien, konkrete Massnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Dienstleisters. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschliesslich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Dienstleister darf der Kunde die Leistungen des Dienstleisters nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen des Dienstleisters durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Dienstleisters und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Dienstleisters, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt – die Zustimmung des Dienstleisters erforderlich.
9. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung gegenüber Dritten. Diese Geheimhaltungspflicht umfasst alle Informationen, die Geschäftsgeheimnisse darstellen, die die Parteien im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten oder aus dem Auftrag gewonnen haben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
10. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von fünf Werktagen nach Leistung durch den Dienstleister schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch den Dienstleister zu. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters beruhen. Wird der Dienstleister aus Gründen, die sie nicht beeinflussen kann, an der Erfüllung der ihr übertragenen Arbeiten verhindert, kann daraus kein Schadenersatz abgeleitet werden.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei den vom Dienstleister vorgeschlagenen Massnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine vom Dienstleister vorgeschlagene Massnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von deren Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Massnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung des Dienstleisters für Ansprüche, die auf Grund der Massnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Dienstleister nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass für die Durchführung einer Massnahme der Dienstleister selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Dienstleister schad- und klaglos. Der Kunde hat dem Dienstleister somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschliesslich immaterieller Schäden) zu ersetzen. Entsteht dem Dienstleister daraus Schaden, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz des Dienstleisters zuständig.
12. Änderungen
Diese AGB können vom Dienstleister jederzeit geändert werden.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
Sissach, 9. November 2021
Evolentia GmbH
Grienmattweg 15A
4450 Sissach
Telefon: 077 494 52 42
E-Mail: info@evolentia.ch
Internet: https://www.evolentia.ch